Das Fach Englisch an der EKRS

Ziele und Inhalte des Englischunterrichts an der EKRS

Ziel des Englischunterrichts an der EKRS ist es, „… Schülerinnen und Schüler zu befähigen, sich in der Fremdsprache sicher zu bewegen und sich dabei zunehmend flüssig und differenziert auszudrücken. Fremdsprachen zu lernen heißt, in fremde Welten einzutauchen und diese in steigendem Maße zu verstehen. Sie ermöglichen es den Lernenden, Wissen über fremde Denkmuster und Handlungsweisen zu erwerben und diese mit den eigenen zu vergleichen. Die Schülerinnen und Schüler können so deren kulturelle und gegebenenfalls auch historische Bedingtheit verstehen, Verständnis und Respekt für das Fremde entwickeln und Missverständnisse vermeiden.“

Durch Kenntnis der Sprache und landestypischen Gepflogenheiten werden die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzt, Unsicherheiten gegenüber künftigen Auslandsaufenthalten und internationalen Begegnungen im Rahmen von Ausbildung, Studium und Beruf sowie im Privatleben abzubauen und diese erfolgreich zu erleben. (Quelle: Auszug aus: Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I. Englisch. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport. 2016)

Grundschulenglisch: ja oder nein?

An der EKRS wird nicht auf eventuell in der Grundschule erworbenem Fachwissen aufgebaut. Alle Schülerinnen und Schüler, die in der 5. Klasse bei uns den Englischunterricht besuchen, werden als Neulerner begrüßt und erlernen die Fremdsprache von der Pike auf neu. Es entstehen keine Nachteile, wenn an der zuvor besuchten Grundschule kein Englischunterricht (Rheinschiene) erteilt wurde.

Im Mittelpunkt des Englischunterrichts stehen folgende Kompetenzbereiche und Lernfelder

Zusammenspiel der Kompetenzbereiche (Landesinstitut für Schulentwicklung)

Stundenübersicht für die Klassenstufen 5-10

Der Englischunterricht erfolgt an der EKRS von Klasse 5 bis 10 durchgehend.

Es gilt folgende Stundenverteilung für die Klassenstufen:

Klassenstufe 5:        6 Stunden / Woche

Klassenstufe 6:        5 Stunden / Woche

Klassenstufe 7:        4 Stunden / Woche

Klassenstufe 8:        4 Stunden / Woche

Klassenstufe 9:        3 Stunden / Woche

Klassenstufe 10:      4 Stunden / Woche

Um den beiden Niveaustufen „grundlegendes“ (G) und „mittleres“ (M) Niveau, welches in der Realschule unterrichtet wird, im Rahmen einer individuellen Förderung gerecht zu werden, wird an der EKRS auf folgende Art und Weise über die Jahrgangsstufen hinweg differenziert:
In den Klassenstufen 5 und 6 wird im Fach Englisch für ein halbes Jahr im Wechsel mit Mathematik eine der Englischstunden in einer halben Klasse abgehalten. Die andere Hälfte der Klasse ist dann jeweils beim Deutschlehrer.
In den Klassenstufen 7, 8 und 9 wird Englisch getrennt nach den Leistungsniveaus G und M unterrichtet. So stellen wir sicher, dass die Schülerinnen und Schüler ideal auf die entsprechende Abschlussprüfung vorbereitet sind und optimal individuell gefördert werden. Die Schülerinnen und Schüler bleiben für die Nebenfächer in ihrer ursprünglichen Klasse.
In der Klassenstufe 10 besteht für eine Stunde das Angebot einer zusätzlichen, freiwilligen AG „Communication Skills “ für alle, die beabsichtigen, weiterführende Schulen (z.B. berufliches Gymnasium, Berufskolleg) zu besuchen.

Lehrwerk und Medieneinsatz im Englischunterricht

Als Lehrwerk wird durchgängig in allen Klassenstufen „Red Line“ des Klett-Verlags verwendet. Für die G-Gruppen in Klassenstufe 7, 8 und 9 wird „Orange Line Grundkurs“ vom Klett-Verlag verwendet. Digitale Unterrichtsmedien wie der jeweils passende Unterrichtsassistent mit kurzen Videos und Höraufgaben ergänzen den Englischunterricht. Des Weiteren nutzen die Schülerinnen und Schüler passend zum jeweiligen Lehrwerk das Workbook und ggf. das Vokabeltraining aktiv (ebenfalls vom Klett-Verlag). In den Abschlussjahrgängen wird mit Originalprüfungsaufgaben der Vorjahre auf die jeweilige Realschul- bzw. Hauptschulabschlussprüfung vorbereitet.

Leistungsmessung im Fach Englisch

Es werden wie in jedem anderen Kernfach vier Klassenarbeiten pro Schuljahr geschrieben, wobei ab Klasse 7 zwischen M- und G-Niveau unterschieden wird. Neben der Fachkompetenz fließen überfachliche Kompetenzen wie Personal-, Sozial- und Methodenkompetenz mit in die Bewertung ein. Wie jedes andere Hauptfach ist das Fach Englisch versetzungsrelevant.

Überprüfung der Kompetenzen

Zur Überprüfung der länderübergreifend verbindlichen Bildungsstandards wird in Klassenstufe 8 die sogenannte Vergleichsarbeit (VERA 8) geschrieben. Dies ist eine schriftliche Arbeit, die den Kompetenzstand aller Schülerinnen und Schüler länderübergreifend untersucht

Abschlussprüfung

9. Klasse G-Niveau (Hauptschulabschluss):

Für die 9. Klassen gibt es gemäß Bildungsplan 2016 eine neue Abschlussprüfung. Diese unterteilt sich in zwei Teile: die Kommunikationsprüfung und die schriftliche Prüfung. Auf beide Prüfungsschwerpunkte werden die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Englischunterrichts intensiv vorbereitet, damit der Hauptschulabschluss erreicht werden kann.

10. Klasse (Realschulabschluss):

Für die 10. Klassen wird es im Schuljahr 2020/2021 erstmals gemäß Bildungsplan 2016 eine neue Abschlussprüfung geben. Diese unterteilt sich in zwei Teile: die Kommunikationsprüfung im Frühjahr und die schriftliche Prüfung im Sommer des Schuljahres. Auf beide Prüfungsschwerpunkte werden die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Englischunterrichts intensiv vorbereitet, damit der Realschulabschluss erreicht werden kann.

schriftliche Abschlussprüfung

Die Prüfungstermine sowie die zentralen Bewertungsmaßstäbe werden vom Kultusministerium vorgegeben.

Quelle: Auszug aus: Abschlussprüfungen. Handreichung zur Hauptschulabschlussprüfung, Werkrealschulabschlussprüfung, Realschulabschlussprüfung. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport. 2019, S. 11.

Kommunikationsprüfung

Der Zeitraum für die Kommunikationsprüfung sowie die zentralen Bewertungsmaßstäbe werden vom Kultusministerium vorgegeben.

Die Kommunikationsprüfung umfasst verpflichtend folgende Teile:

  1. monologisches Sprechen (Präsentation des Schwerpunktthemas)
  2. dialogisches Sprechen (kommunikativ-situative Aufgabenformen)
  3. Sprachmittlung.

Der zeitliche Umfang beträgt ca. 15 Minuten pro Schülerin bzw. Schüler. Die Prüflinge werden in der Regel zu zweit geprüft.

(Quelle: Abschlussprüfungen. Handreichung zur Hauptschulabschlussprüfung, Werkrealschulabschlussprüfung, Realschulabschlussprüfung. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport. 2019, S. 37.)

HSA = Hauptschulabschluss, Klasse 9 G-Niveau an der EKRS

WRSA = Werkrealschulabschluss, an der EKRS nicht möglich

RSA = Realschulabschluss, Klasse 10 an der EKRS

Quelle: Handreichung Abschlussprüfung. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg. Bechtel Druck GmbH & Co. KG, Ebersbach/Fils, 2019.

Für die Prüfungsteile B, C, D und eventuell E (nur RSA) der schriftlichen Prüfung steht ein zweisprachiges Wörterbuch zur Verfügung.